CDU Stadtverband Schneverdingen

Pressemitteilung

zur Rücknahme des Kreisausschuss-Beschlusses zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

 Viel ist über das Bürgerbegehren zum Standort des HKK diskutiert und berichtet worden in der letzten Zeit. Die CDU Verbände der fünf Nordkreiskommunen und Karl Ludwig von Danwitz hatten sich bewusst zurück gehalten „Der Bürger hatte das Wort – das ist auch gut so und wir begrüßen ausdrücklich, dass es diese Möglichkeit des direkten demokratischen Mittels gibt, aber seitens der Politik war seinerzeit genug gesagt worden“ so Christian Quoos, Vorsitzender der CDU Schneverdingen. Jetzt sei aber der richtige Zeitpunkt, um zu den jüngsten Vorgängen Stellung zu nehmen. 
 „Ich halte die Entscheidung, einen Bürgerentscheid zum Klinik-Standort nicht zuzulassen, für falsch!“ stellt Karl-Ludwig von Danwitz, selbst Mitglied im Kreisausschusses des Heidekreises, klar.

 Der Kreisausschuss hatte sich für seine Sitzung am 10. August 2020 für die Entscheidung über eine Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Stellungnahmen vom Innenministerium und vom Landwirtschaftsministerium zukommen lassen. Das Innenministerium hat zur Zulässigkeit geantwortet:

„Das Bürgerbegehren zielt auf eine Standortfrage ab. Wenn in einer Angelegenheit unterschiedliche kommunale Ebenen betroffen sind, ist das Bürgerbegehren insoweit zulässig, als es sich auf einzelne abtrennbare Teilmaßnahmen der eigenen Kommune bezieht und nicht unter den Negativkatalog des § 32 Abs.2 Satz 2 NKomVG fällt. Da das Bürgerbegehren nur auf die Änderung des Abstimmungsverhaltens in der Gesellschafterversammlung abzielt, dürfte dies insoweit wohl zulässig sein“.

Das Landwirtschaftsministerium hatte mitgeteilt, dass der Bau eines zentralen Heidekreisklinikums in Dorfmark weder gegen das niedersächsische Raumordnungsgesetz noch gegen die Verordnung über das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen verstoße.

 „In der Kreisausschuss-Sitzung am 10.August wurde daraufhin das Bürgerbegehren für zulässig erklärt – auch mit Verweis auf Rücksprachen mit weiteren Experten“ erläutert von Danwitz. Fünf Juristen seien im Ausschuss mit dabei gewesen.

 „Wir hatten nicht den Eindruck, dass es bei der Zulassung des Bürgerbegehrens Zweifel gegeben hat“ so der Munsteraner Felix Friese, Vorsitzender der CDU in der Örtzestadt. „Auch im weiteren Verlauf der Durchführung des Begehrens bezog sich die Argumentation der Gegner des Bürgerbegehrens hauptsächlich auf den engen Zeitplan zur Realisierung des Klinikums, nie aber auf die Rechtmäßigkeit der Unterschriftensammlung“.  Dass jetzt alles – inklusive der eindeutigen Mitteilungen aus den Ministerien – falsch gewesen sein solle, sei sehr verwunderlich, da sind sich von Danwitz und die fünf Vorsitzenden einig.

 Ein Gutachter sollte dann prüfen, ob der Kreisausschuss einen rechtswidrigen Beschluss gefasst hatte.

 Der Gutachter Prof. Ipsen geht in seinem Gutachten auf Seite vier davon aus, dass die Stellungnahme des Landwirtschaftsministeriums am 10. August noch nicht vorlag und der Kreisausschuss seinen Beschluss unter den Vorbehalt stellte, dass das Landwirtschaftsministerium keine gegenteilige Rechtsansicht äußern würde (S.15)

 „Beides ist falsch. Die Stellungnahme lag vor und der Kreisausschuss hat ohne Vorbehalt beschlossen.“ unterstreicht von Danwitz.

 Bürgerbegehren sind gem. § 32 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) unzulässig über die „Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch“.

 „Das Bürgerbegehren richtet sich aber gar nicht gegen die Bauleitplanung der Stadt Bad Fallingbostel, sondern will nur den Kreistag verpflichten, einen anderen Standort für das neue Klinikum vorzusehen. Natürlich fällt die Gemeinde die Entscheidung über den Flächennutzungsplan für ein Klinikum. Aber den Standort für ein Klinikum hat der Kreis festgesetzt und kann unserer Meinung nach deshalb diesen Beschluss auch ändern“ ergänzt Elke Cordes von der CDU Soltau.

 Bzgl. der Entscheidung des Kreisausschusses, das Bürgerbegehren nachträglich für unzulässig zu erklären, schließen sich die Vorsitzenden aus Bispingen (Christoph Hemmerle), Munster (Felix Friese), Neuenkirchen (Carsten de Vries), Schneverdingen (Christian Quoos) und Soltau (Elke Cordes) der Aussage von Karl-Ludwig von Danwitz an. Dieser hatte noch am Montagabend auf seiner Facebookseite mitgeteilt:

„Ein Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Die über 12.000 Bürgerinnen und Bürger, die dem Bürgerbegehren ihre Stimme und Unterschrift gegeben haben, dürfen nicht ungehört bleiben. Die Art und Weise, wie in dieser Sache mit den Bürgerinnen und Bürgern umgegangen wird, finde ich absolut inakzeptabel! Ich habe meine Meinung und Rechtsauffassung heute im Kreisausschuss nochmal nachdrücklich mitgeteilt und GEGEN den Beschluss gestimmt, das Bürgerbegehren nachträglich für unzulässig zu erklären!“